Unsere Dienstleistungen: Bestattungsvorsorge

Bestattungsvorsorge - Warum vorsorgen?

Im Falle einer Urteilsunfähigkeit infolge eines Unfalls oder einer Krankheit wie zum Beispiel Demenz, können Sie nicht mehr über sich selbst bestimmen was beispielsweise im Spital oder im Seniorenheim passiert (in Frieden sterben können oder lebenserhaltende Massnahmen einleiten, Operationen durchführen oder nicht, welche Art von Medikamenten, passive oder aktive Sterbehilfe).

 

Mit einer Bestattungsvorsorge können Sie ihre Angehörigen entlasten oder für sich selbst vorsorgen, wenn es keine Angehörigen mehr gibt. Wir erstellen gemeinsam mit ihnen sehr sorgsam und in allem Sie gut beratend, eine Patientenverfügung und eine Generalvollmacht zur Willensvollstreckung. Alle ihre Wünsche werden in einem Dokument hinterlegt und können auf ihr Verlangen auch jederzeit wieder geändert werden. Die angepassten Dokumente müssen dann aber auf jeden Fall wieder neu signiert werden. Auf Wunsch bin ich auch gerne ihre Betreuungsperson, wenn Sie niemand haben. Im Notfall und auch im Todesfall kümmere ich mich als Trauerengel, sehr verantwortungsvoll um alle Angelegenheiten für Sie.

Grosseltern Trauer
Bestattungsvorsorge

Bestattungsvorsorge 1: Selbstbestimmte Vorausplanung

  • Beratungsgespräch Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag bei Ihnen daheim
  • Ausfüllen der Dokumente
  • Betreuungsperson bei Urteilsunfähigkeit bestimmen
  • Generalvollmacht bestimmen (im Falle das Sie durch Unfall oder Krankheit urteilsunfähig werden)
    Dokument kann elektronisch bei mir gespeichert werden und der Betreuungsperson oder Hausarzt übergeben werden
  •  Überprüfung Ihrer bestehenden Dokumente für eventuelle Ergänzungen für ihre Bestattungsvorsorge.
  • Expertenwissen und gute Beratung. 
  • Wir nehmen uns die nötige Zeit.
Testament

Bestattungsvorsorge 2: Testament erstellen

  • Wenn Sie kein Testament oder keinen Erbvertrag aufsetzen, wird Ihr Nachlass gemäss der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Unter Umständen geht dabei ein Teil des Nachlasses an den Staat. Mit einem Testament können Sie Ihren Nachlass gemäss Ihren Vorstellungen gestalten. Um Konflikten vorzubeugen, empfiehlt sich ein Testament zu verfassen. Das Testament kann von einem Notar verfasst werden, muss es aber nicht. Wir helfen Ihnen ein gültiges Testament zu verfassen, dass für den Fall ihres Todes hinterlegt wird und rechtlich in Kraft tritt, damit ihr letzter Wille vollstreckt wird. Wir beraten Sie gerne.
Urne - Bestattungsplanung

Bestattungsvorsorge 3: Bestattungsplanung

  • Planung und Beratung für ihren persönlichen Todesfall bei Ihnen daheim
  • Beratung und 16 seitiges Dokument ausfüllen, dass alles für ihren Todesfall regelt
  • Wie möchten Sie beerdigt werden?
    Wer soll eingeladen werden?
    Wie möchten Sie ihre Trauerfeier gestaltet haben und wo?
    Soll es ein Leidmahl geben? Wo?
    Wichtigste Daten für ihre Trauerrede, die ich auf Wunsch schon für Sie schreibe zum Gegenlesen.
    Dokument kann elektronisch bei mir gespeichert werden und ihrer Familie übergeben werden.

Auf Wunsch im Falle eines Todesfall

Organisatorische & administrative Unterstützung vor, während und nach der Beerdigung. gehören selbstverständlich auch zu unseren Dienstleistungen.

Vielleicht sind Sie jetzt sehr nachdenklich geworden. Ich würde Ihnen zunächst empfehlen sich Gedanken zum Vorsorgeauftrag und zur Patientenverfügung zu machen, wenn noch nicht geschehen. Es sind zwei sehr gute Instrumente, welche das Erwachsenenschutzrecht in Bezug auf die Selbstbestimmung schweizweit vereinheitlicht und gesetzlich verankert haben.

  • Der Vorsorgeauftrag umfasst die Regelung bezüglich Betreuung und Pflege, Verwaltung des Vermögens sowie der rechtlichen Vertretung bei Eintritt einer Urteilsunfähigkeit. Des Weiteren können im Vorsorgeauftrag Weisungen erteilt werden, wie die genannten Aufgaben erfüllt werden sollen.
  • Die Patientenverfügung regelt, welchen medizinischen Massnahmen die betroffene Person im Falle einer Urteilsunfähigkeit zustimmt bzw. nicht zustimmt. Ebenfalls wird in der Patientenverfügung erwähnt, wer im Ernstfall über medizinische Massnahmen entscheidet. 

In beiden Fällen haben sowohl der Vorsorgeauftrag als auch die Patientenverfügung nur Gültigkeit, wenn sie vor einer allfälligen Urteilsunfähigkeit verfasst worden sind. Wir stehen Ihnen beratend und mit Hilfe beiseite, damit Sie gut geschützt sind.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns, damit wir uns kennenlernen können und mit Ihnen die Dokumente vorbereiten. Gerne dürfen Sie auch eine nahestehende Person, die allenfalls die Betreuung und Entscheidungen als Generalbevollmächtigte treffen soll. mit zu diesem Gespräch einladen. Vertrauen Sie uns. Ich habe mich bereits vor über 25 Jahren in meiner Diplomarbeit sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigt und bin Experte auf diesem Gebiet.

Ihr Jan Euskirchen, Funeral Planner & Dipl. Theologe

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